Landeshaushaltsordnung

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Die Landeshaushaltsordnung eines Bundeslandes regelt die Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Der Haushaltsplan ist Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung.





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LHO (Berlin),


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